Krankenhäuser, die Organe oder Gewebe entnehmen, müssen mindestens eine:n Transplantationsbeauftragte:n bestellen.

Fortbildungs-veranstaltungen

Das umfangreiche Programm an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Ärztekammer Berlin finden Sie hier in einer kompakten Übersicht. 

Qualifikation

Transplantationsbeauftragte:r

Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass Entnahmekrankenhäuser mindestens eine ärztliche Person als Transplantationsbeauftragte:n zu bestellen haben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein:e Transplantationsbeauftragte:r bestellt werden.

Die Regelungen zu den genauen Qualifikationsanforderungen sind in den länderspezifischen Verordnungen enthalten.

Transplantationsbeauftragter Arzt (TxB)

Berlin

In Berlin können für die Tätigkeit als TxB entsprechend der Berliner Transplantations­beauftragten­verordnung (BlnTPBV) bestellt werden:

  • leitende Ärztinnen und Ärzte, die über die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt in einem Fachgebiet verfügen, dessen Weiterbildungszeit eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf einer Intensivstation oder in der intensivmedizinischen Versorgung beinhaltet ODER 
  • Fachärztinnen und Fachärzte mit Leitungserfahrung in einem Fachgebiet, dessen Weiterbildungszeit eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf einer Intensivstation oder in der intensivmedizinischen Versorgung beinhaltet ODER
  • leitende Fachärztinnen und Fachärzte mit mindestens einjähriger Tätigkeit auf einer Intensivstation

    UND
  • die an einer Fortbildung, die inhaltlich am Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer orientiert ist und von einer Ärztekammer als ärztliche Fortbildung anerkannt ist, erfolgreich teilgenommen haben.

Brandenburg

In Brandenburg können für die Tätigkeit als TxB entsprechend der Transplantations­gesetz­durch­führungs­verordnung (TPGDV) bestellt werden:

  • jede ärztliche Person sowie jede Pflegedienstkraft mit Leitungsfunktion in der Intensivpflege, die nach Entscheidung der ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses ausreichend qualifiziert ist,

    UND
  • die an einer Schulung teilgenommen hat, deren Inhalte sich an die curricularen Vorgaben der Bundesärztekammer für Transplantationsbeauftragte anlehnen.

Die Ärztekammer Berlin bietet in Kooperation mit der Landesärztekammer Brandenburg und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Fortbildung „Transplantationsbeauftragter Arzt“ (siehe Fortbildungsveranstaltungen) regelhaft einmal im Jahr an, zumeist im November.

Diese setzt das Curriculum der Bundesärztekammer um; dabei wird ein Modul zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall durch die Landesärztekammer Brandenburg (im Allgemeinen in Potsdam) angeboten, die anderen Themen einschließlich des E-Learnings werden durch die Ärztekammer Berlin umgesetzt.

Zur Erfüllung der Vorgaben des Curriculums muss neben der erfolgreichen Teilnahme an der Fortbildung auch die Begleitung einer Organspende inklusive Entnahme-Operation nachgewiesen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhalten Mitglieder der Ärztekammer Berlin und der Landesärztekammer Brandenburg auf Antrag ein Zertifikat „Transplantationsbeauftragter Arzt“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer von ihrer jeweiligen Kammer.

Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Abteilung 2 - Fortbildung / Qualitätssicherung

Katharina Wentrup

Ärztin

Anica Simon

  • T +49 30 408 06 - 12 02