Funktionen & Qualifikationen

in der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten

Übersicht

über die verschiedenen Vorgaben und Qualifikationen gemäß der Richtlinie Hämotherapie

Hämotherapie

Im Rahmen der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten (geregelt im Transfusionsgesetz und der Richtlinie Hämotherapie) müssen in transfundierenden Einrichtungen verschiedene Funktionen besetzt werden, die eine bestimmte Qualifikation voraussetzen.

Erfahren Sie hier mehr über die Qualifikationen:

  • Qualitätsbeauftragte:r Hämotherapie (QBH)
  • Transfusionsverantwortliche:r (TV)
  • Transfusionsbeauftragte:r (TB)
  • Leitung eines Blutdepots (LB)
Qualifikation

Qualitätsbeauftragte:r Hämotherapie (QBH)

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte:r Hämotherapie (QBH) sind

  • die Approbation und eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit und
  • eine der folgenden Qualifikationen:
    • erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ nach dem (Muster-)Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer (200 h); die Zusatzbezeichnung muss nicht erworben werden oder
    •  erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ (40 h)

Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ (siehe Fortbildungsveranstaltungen) regelhaft zweimal im Jahr an.

Die Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ wird derzeit nicht von der Ärztekammer Berlin angeboten. Eine Umsetzung zum Ende 2022 oder in 2023 wird derzeit geprüft; teilen Sie uns gerne ein entsprechendes Interesse mit: E . Bei Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.

Qualifikation

Leitung eines Blutdepots (LB)

Voraussetzung für die Tätigkeit als Leitung eines Blutdepots (LB) ist die Qualifikation

  • Fachärztin oder -arzt für Transfusionsmedizin oder
  • Fachärztin oder -arzt für Laboratoriumsmedizin oder
  • Fachärztin oder -arzt mit sechsmonatiger Tätigkeit in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung oder
  • Fachärztin oder -arzt mit erfolgreicher Teilnahme an der von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ (16 h) nach den Vorgaben der Bundesärztekammer und einwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung

Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ einmal jährlich im Herbst (zumeist September oder Oktober) an. Sobald der Termin feststeht, finden Sie die Veranstaltung in der Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen. Bei dringendem Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.

Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendige einwöchige Hospitation!

Qualifikation

Transfusionsverantwortliche:r (TV)

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Transfusionsverantwortliche:r (TV) sind

  • die Approbation und
  • eine der folgenden Qualifikationen:
    • Fachärztin oder -arzt für Transfusionsmedizin oder
    • Fachärztin oder -arzt mit erfolgreicher Teilnahme an einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ (16 h) nach den Vorgaben der Bundesärztekammer und zweiwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung

Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ einmal jährlich im Herbst (zumeist September oder Oktober) an. Sobald der Termin feststeht, finden Sie die Veranstaltung in der Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen. Bei dringendem Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.

Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendige zweiwöchige Hospitation!

Qualifikation

Transfusionsbeauftragte:r (TB)

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Transfusionsbeauftragte:r (TB) sind

  • die ärztliche Tätigkeit in der Krankenversorgung und
  • eine der folgenden Qualifikationen:
    • Fachärztin oder -arzt für Transfusionsmedizin oder
    • Fachärztin oder -arzt mit erfolgreicher Teilnahme an einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ (16 h) nach den Vorgaben der Bundesärztekammer

Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ einmal jährlich im Herbst (zumeist September oder Oktober) an. Sobald der Termin feststeht, finden Sie die Veranstaltung in der Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen​​​​​​​. Bei dringendem Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.

Gerne stehen wir für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Abteilung 2 - Fortbildung / Qualitätssicherung

Katharina Wentrup

Ärztin

Regina Drendel